Referentenentwurf eines Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten

Die BStBK unterstützt das Vorhaben, die Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs auf prozessualem Gebiet zu fördern. Der Berufsstand der Steuerberater sei grundsätzlich daran interessiert, weitere Verfahren elektronisch abzubilden. Sinnvollerweise sollte dies jedoch mit allen staatlichen Stellen über ein möglichst einheitliches Verfahren möglich sein.

 

BStBK, Stellungnahme vom 26.11.2012

 

Kurzfassung

 

Die BStBK stimmt dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten grundsätzlich zu. Auch sei es grundsätzlich sinnvoll, weitere Verfahren elektronisch abzubilden. Sinnvollerweise sollte dies jedoch mit allen staatlichen Stellen über ein möglichst einheitliches Verfahren möglich sein. Der in § 130a Abs. 4 Nr. 3 ZPO-E vorgesehene bundeseinheitliche Übermittlungsweg sollte daher zu allen staatlichen Stellen bestehen und auch für die Zugangseröffnung (Zustellungen) genutzt werden.

 

Die vollständige Stellungnahme finden Sie auf der Homepage der BStBK.

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Quelle: DATEV eG