Das IASB hat den Entwurf ED/2012/5 „Klarstellung akzeptierbarer Abschreibungsmethoden – vorgeschlagene Änderungen an IAS 16 und IAS 38“ zur öffentlichen Kommentierung herausgegeben. Die Kommentierungsfrist des Entwurfs endet am 2. April 2013.
WPK, Mitteilung vom 05.12.2012
Das IASB hat den Entwurf ED/2012/5 „Klarstellung akzeptierbarer Abschreibungsmethoden – vorgeschlagene Änderungen an IAS 16 und IAS 38“ zur öffentlichen Kommentierung herausgegeben.
Mittels des Entwurfs sollen Leitlinien veröffentlicht werden, welche Abschreibungsmethoden für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte angewendet werden können.
Die verwendete Abschreibungsmethode hat gemäß IAS 16 und IAS 38 grundsätzlich den Verbrauch des wirtschaftlichen Nutzens eines Vermögenswertes widerzuspiegeln. Zu den möglichen zu verwendenden Abschreibungsmethoden zählen die lineare, die degressive und die leistungsabhängige planmäßige Abschreibung.
Die vorgeschlagenen Änderungen stellen klar, dass erlösbasierte Abschreibungsmethoden nicht den Anforderungen von IAS 16 und IAS 38 entsprechen.
Die Kommentierungsfrist des Entwurfs endet am 2. April 2013.
Die Presseinformation und den Entwurf finden SIe auf der Homepage des IASB.
———————-
Quelle: DATEV eG