Das OLG Zweibrücken informiert, dass das Projekt „Erbschein 24“ in den OLG-Bezirken Zweibrücken und Koblenz viel Zustimmung findet. Ziel des Projektes sei, durch Vorabinformation über die Voraussetzungen der Erbscheinserteilung und die dafür notwendigen Unterlagen, das Verfahren binnen höchstens 24 Stunden abzuwickeln.
BZSt, Pressemitteilung vom 30.11.2012
Zusammenfassende Meldungen müssen ab dem 1. Januar 2013 authentifiziert übermittelt werden. Eine nicht authentifizierte Übermittlung von Zusammenfassenden Meldungen über den Formularserver der Bundesfinanzverwaltung ist nach dem 31. Dezember 2012 nicht mehr zulässig.
Zusammenfassende Meldungen können Sie dann nur noch über das ElsterOnline-Portal oder das BZStOnline-Portal mit einer entsprechenden Authentifizierung übermitteln.
Diese Änderung ergibt sich aus § 6 Abs. 1 Steuerdaten-Übermittlungsverordnung in der ab 1. Januar 2013 geltenden Fassung in Verbindung mit § 150 Abs. 6 Abgabenordnung.
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Informationen zu den Verfahren finden Sie auf der Themenseite Elektronische Abgabe.
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Quelle: DATEV eG