Die Prüfung der Jahresrechnung zählt mittlerweile zu den Vorbehaltsaufgaben der Wirtschaftsprüfer. Das IDW will mit seinem Schreiben an das Bundesministerium der Gesundheit einige aus seiner Sicht notwendige Änderungen und Ergänzungen anregen.
IDW, Mitteilung vom 27.12.2012
Die Prüfung der Jahresrechnung zählt mittlerweile zu den Vorbehaltsaufgaben der Wirtschaftsprüfer. Aus Gründen der Rechtssicherheit sieht es das IDW als notwendig an, die unmittelbare Anwendung der §§ 316 ff HGB vorzuschreiben.
Das Schreiben vom 20.12.2012 an das Bundesministerium der Gesundheit finden Sie auf den Seiten des IDW.
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Quelle: DATEV eG