Ein geänderter Entwurf einer Neufassung der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Rechnungslegung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW ERS ÖFA 2 n. F.) wurde vom Fachausschuss für öffentliche Unternehmen und Verwaltungen (ÖFA) verabschiedet und vom HFA billigend zur Kenntnis genommen.
IDW, Mitteilung vom 03.01.2013
Ein geänderter Entwurf einer Neufassung der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Rechnungslegung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW ERS ÖFA 2 n. F.) wurde vom Fachausschuss für öffentliche Unternehmen und Verwaltungen (ÖFA) verabschiedet und vom HFA billigend zur Kenntnis genommen. Die Verlautbarung berücksichtigt bereits die Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes vom 20.12.2012 (BGBl. I vom 27.12.2012, S. 2730 ff.). Weil sich der Anwendungsbereich von § 6b EnWG geändert hat, wurde IDW ERS ÖFA 2 n .F. umbenannt.
Der Entwurf wird in Heft 2/2013 der IDW Fachnachrichten sowie im WPg-Supplement 1/2013 veröffentlicht. Ein Download finden Sie auf der Website des IDW in der Rubrik Verlautbarungen, Download von Entwürfen.
Änderungs- oder Ergänzungsvorschläge werden schriftlich bis zum 31.05.2013 erbeten.
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Quelle: DATEV eG