Anwendung der Bestimmungen zum Kapitalertragsteuerverfahren entsprechend dem Gesetzesbeschluss zum Jahressteuergesetz 2013 ab 01.01.2013

Das BMF teilt in einem gerade veröffentlichten Schreiben mit, dass die Bestimmungen zur Kapitalertragsteuererhebung gemäß §§ 43 bis 45d EStG i. d. F. des Gesetzesbeschlusses des Deutschen Bundestages vom 25.10.2012 für nach dem 31.12.2012 zugeflossene Erträge anzuwenden sind (Az. IV C 1 – S-2000 / 11 / 10016 :007).

 

BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV C 1 – S-2000 / 11 / 10016 :007 vom 28.12.2012

 

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind im Vorgriff auf eine gesetzliche Änderung die Bestimmungen zur Kapitalertragsteuererhebung gemäß §§ 43 bis 45d EStG in der Fassung des Gesetzesbeschlusses des Deutschen Bundestages vom 25. Oktober 2012 (Bundesrat-Drucksache 632/12) für nach dem 31. Dezember 2012 zugeflossene Erträge anzuwenden.

 
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

———————-

Quelle: DATEV eG