Das IASB hat den Exposure Draft ED/2013/1 Recoverable Amount Disclosures for Non-Financial Assets (Proposed Amendments to IAS 36) veröffentlicht. Der Entwurf sieht u. a. vor, den Umfang der Angaben zum erzielbaren Betrag einzuschränken.
WPK, Mitteilung vom 30.01.2013
Das IASB hat den Exposure Draft ED/2013/1 Recoverable Amount Disclosures for Non-Financial Assets (Proposed Amendments to IAS 36) veröffentlicht.
Der Entwurf sieht unter anderem vor, den Umfang der Angaben zum erzielbaren Betrag einzuschränken. Angaben zum erzielbaren Betrag sind künftig für Vermögenswerte und zahlungsmittelgenerierende Einheiten erforderlich, bei denen in der laufenden Periode ein Wertminderungsaufwand erfasst wurde.
Ferner enthält der Entwurf eine Klarstellung bei den Angaben zu wertgeminderten Vermögenswerten, sofern der erzielbare Betrag auf Grundlage seines beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten bestimmt wurde.
Der auf der Internetseite des IASB verfügbare Entwurf kann bis zum 19. März 2013 gegenüber dem IASB kommentiert werden.
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Quelle: DATEV eG