Netz des internationalen Informationsaustauschs in Steuersachen wird immer engmaschiger

Das BMF stellt die von der Bundesregierung beschlossenen Entwürfe der Vertragsgesetze zu den Abkommen mit den Cookinseln über die Unterstützung in Steuer- und Steuerstrafsachen durch Informationsaustausch und mit Grenada über den Informationsaustausch in Steuersachen vor.

 

BMF, Pressemitteilung vom 06.02.2013

 

Die Bundesregierung hat am 06.02.2013 den Entwurf des Vertragsgesetzes zu dem Abkommen mit den Cookinseln über die Unterstützung in Steuer- und Steuerstrafsachen durch Informationsaustausch sowie den Entwurf des Vertragsgesetzes zu dem Abkommen mit Grenada über den Informationsaustausch in Steuersachen beschlossen. Die Abkommen verpflichten jeweils die beiden Vertragsstaaten, auf Ersuchen alle für ein Besteuerungsverfahren oder ein Steuerstrafverfahren erforderlichen Informationen zu erteilen. Sie enthalten alle Kernelemente des so genannten OECD-Standards für den steuerlichen Informationsaustausch.

 
Neben den an die hundert Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Regelungen zum steuerlichen Informationsaustausch hat Deutschland auch mit nicht-DBA-Staaten beziehungsweise -Gebieten bereits über zwanzig Abkommen zum steuerlichen Informationsaustausch unterzeichnet. Mit den Abkommen zum Steuerinformationsaustausch wird ein wichtiger Beitrag zur Steuergerechtigkeit geleistet.

 

Auch sind sie ein weiterer wichtiger Schritt bei den weltweiten Bemühungen um ein internationales Finanzsystem, das nicht durch mangelnde Transparenz und fehlenden wirksamen Informationsaustusch in Steuersachen verzerrt wird.

 

  • „Den Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 3. April 2012 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Cookinseln über die Unterstützung in Steuer- und Steuerstrafsachen durch Informationsaustausch und
  • den Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 3. Februar 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Grenada über den Informationsaustausch in Steuersachen

 

finden Sie auf der Homepage des BMF.

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Quelle: DATEV eG