Der IDW hat zur Prüfung von Finanzaufstellungen oder deren Bestandteilen Stellung genommen.
IDW, Mitteilung vom 22.02.2013
Bislang existierten in Deutschland keine allgemeinen Verlautbarungen für die Prüfung einer vergangenheitsorientierten Finanzaufstellung, z.B. einer Bilanz oder GuV, oder deren Bestandteilen, z.B. einer Aufstellung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Zweck des am 23.01.2013 vom HFA verabschiedeten IDW EPS 490 ist es, dem Berufsstand eine fachliche Grundlage für solche Prüfungen zur Verfügung zu stellen.
IDW EPS 490 wird in Heft 3/2013 der IDW Fachnachrichten sowie im WPg-Supplement 1/2013 veröffentlicht werden. Ein Download finden Sie auf unserer Website in der Rubrik Verlautbarungen, Download von Entwürfen. Es besteht die Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 30.09.2013.
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Quelle: DATEV eG