Der Bundestag hat die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zum Gesetz zur Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs zu Streubesitzdividenden angenommen. Damit werden die Dividendenerträge inländischer Kapitalgesellschaften aus kleineren Unternehmensbeteiligungen künftig besteuert, um die vom Europäischen Gerichtshof geforderte Gleichbehandlung zwischen in- und ausländischen Gesellschaften beim sogenannten Streubesitz zu erreichen.
Deutscher Bundestag, Pressemitteilung vom 28.02.2013
Der Bundestag hat am 28. Februar gegen das Votum der Linksfraktion der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 26. Februar (17/12465) zum Gesetz zur Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 20. Oktober 2011 in der Rechtssache C-284/09 (17/11314) angenommen. Der Bundestag hatte das Gesetz auf Empfehlung des Finanzausschusses (17/11717, 17/11718) am 29. November 2012 beschlossen. Der Bundesrat hatte daraufhin dem Gesetz am 14. Dezember seine Zustimmung versagt (17/11940). Am 19. Dezember rief die Bundesregierung deswegen den Vermittlungsausschuss an (17/11950). Damit werden die Dividendenerträge inländischer Kapitalgesellschaften aus kleineren Unternehmensbeteiligungen künftig besteuert, um die vom Europäischen Gerichtshof geforderte Gleichbehandlung zwischen in- und ausländischen Gesellschaften beim sogenannten Streubesitz zu erreichen. Der Bundestag hatte im November 2012 beschlossen, die Gleichbehandlung dadurch herzustellen, dass auch ausländische Kapitalgesellschaften von der Steuerlast befreit werden, was im Bundesrat keine Zustimmung fand. Für die Vergangenheit wird ausländischen Gesellschaften nun die einbehaltene Kapitalertragsteuer erstattet. Ausgenommen von der Besteuerung sind jedoch Veräußerungsgewinne.
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Quelle: DATEV eG