Grünes Licht für Änderung der Kapitalertragsteuer

Die Länder haben einem Gesetz zugestimmt, das Unterschiede bei der Kapitalertragsteuer zwischen in- und ausländischen Investoren im Bereich der sogenannten Streubesitzdividende beseitigt. Zukünftig werden auch Dividendenerträge inländischer Kapitalgesellschaften aus kleineren Unternehmensbeteiligungen besteuert.

 

Bundesrat, Pressemitteilung vom 01.03.2013

 

Die Länder haben am 01.03.2013 einem Gesetz zugestimmt, das Unterschiede bei der Kapitalertragsteuer zwischen in- und ausländischen Investoren im Bereich der sogenannten Streubesitzdividende beseitigt. Zukünftig werden auch Dividendenerträge inländischer Kapitalgesellschaften aus kleineren Unternehmensbeteiligungen besteuert. Dies soll die vom Europäischen Gerichtshof geforderte Gleichbehandlung zwischen in- und ausländischen Gesellschaften beim Streubesitz sicherstellen.

 
Diese Lösung war nach längeren Verhandlungen im Vermittlungsausschuss am 26.02.2013 erreicht worden, nachdem der Bundesrat dem ursprünglichen Gesetz des Bundestages – das eine Freistellung ausländischer Kapitalgesellschaften von der Steuerlast vorsah – im Dezember vergangenen Jahres die Zustimmung verweigert hatte.

 
Das Gesetz zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 20. Oktober 2011 in der Rechtssache C-284/09 finden Sie auf den Seiten des Bundesrats.

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Quelle: DATEV eG