Bundesrat billigt SEPA- Begleitgesetz

Die Länder haben am 01.03.2013 das sog. SEPA- Begleitgesetz gebilligt, das den europäischen Zahlungsverkehr harmonisieren soll und Regelungen zu den vom EuGH geforderten Unisex-Tarifen im Versicherungsrecht enthält.

 

Bundesrat, Pressemitteilung vom 01.03.2013

 

Die Länder haben am 01.03.2013 das sogenannte SEPA- Begleitgesetz gebilligt, das den europäischen Zahlungsverkehr harmonisieren soll und Regelungen zu den vom EuGH geforderten Unisex-Tarifen im Versicherungsrecht enthält. Es kann damit dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt werden.

 
Dem Beschluss vom 01.03.2013 war ein längeres Vermittlungsverfahren vorausgegangen, das der Bundesrat im Dezember vergangenen Jahres initiiert hatte, um Besitzer von Lebensversicherungen vor Verlusten zu schützen. Der Vermittlungsausschuss einigte sich am 26. Februar 2013 darauf, die umstrittenen Regelungen zur reduzierten Beteiligung der Verbraucher an den Bewertungsreserven der Lebensversicherer aus dem Gesetz zu streichen. Der Bundestag hat den Einigungsvorschlag am 28. Februar 2013 akzeptiert.

 
Das Gesetz zur Begleitung der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (SEPA-Begleitgesetz) finden Sie auf den Seiten des Bundesrat.

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Quelle: DATEV eG