Ein von einem Unternehmer einem Diabetiker zur Bestimmung des Blutzuckerspiegels unentgeltlich zugewendetes Set, das einen späteren Verkauf der Teststreifen fördern soll, ist kein Warenmuster. Ob es t ein nicht umsatzsteuerbares Geschenk von geringem Wert ist, hängt von der Einhaltung der Wertgrenze des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG ab. So der BFH (Az. XI R 36/10).
BFH, Urteil XI R 36/10 vom 12.12.2012
Leitsatz
- Ein von einem Unternehmer einem Diabetiker zur Bestimmung des Blutzuckerspiegels unentgeltlich zugewendetes Set – bestehend aus Blutzuckermessgerät, Stechhilfe und Teststreifen -, das einen späteren Verkauf der Teststreifen fördern soll, ist kein Warenmuster i. S. des § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 UStG.
- Ob das Set ein nicht umsatzsteuerbares Geschenk von geringem Wert i. S. des § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 UStG ist, hängt von der Einhaltung der Wertgrenze des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG ab.
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Quelle: DATEV eG