Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Finanz- und Personalstatistikgesetzes vorgelegt. Damit sollen gestiegene Qualitätserfordernisse des EU-Rechts erfüllt werden.
Deutscher Bundestag, Pressemitteilung vom 11.03.2013
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Finanz- und Personalstatistikgesetzes (17/12640) vorgelegt. Damit sollen gestiegene Qualitätserfordernisse des EU-Rechts erfüllt werden. Daher sei es notwendig, das Erhebungsprogramm unter anderem im Bereich der Statistiken über die Schulden- und die finanziellen Transaktionen zu erweitern.
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Quelle: DATEV eG