Innergemeinschaftliches Verbringen – Verlängerung der Vereinfachungsregelung nach Abschn. 1a.2 Abs. 14 UStAE

Das BMF hat die übergangsweise bestimmte Vereinfachungsregel für Lieferungen, bei denen der liefernde Unternehmer den Liefergegenstand in den Bestimmungsmitgliedstaat an den Abnehmer befördert, bis zum 30.09.2013 verlängert (Az. IV D 3 – S-7103-a / 12 / 10002).

 

BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV D 3 – S-7103-a / 12 / 10002 vom 20.03.2013

 

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird die im BMF-Schreiben vom 21. November 2012 – IV D 3 – S 7103-a/12/10002 (2012/1056512), BStBl I S. 1229 (LEXinform 5234251), für Lieferungen getroffene Übergangsregelung um sechs Monate verlängert. Sie gilt dementsprechend für bis zum 30. September 2013 bewirkte Lieferungen.

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Quelle: DATEV eG