Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, unverzüglich die Arbeiten für ein Bundesleistungsgesetz aufzunehmen. Ziel sollte es sein, dieses zu Beginn der nächsten Legislaturperiode zu verabschieden.
Bundesrat, Pressemitteilung vom 22.03.2013
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, unverzüglich die Arbeiten für ein Bundesleistungsgesetz aufzunehmen. Ziel sollte es sein, dieses zu Beginn der nächsten Legislaturperiode zu verabschieden. Die Länder sind der Auffassung, dass die Aufgaben, die eine Gesellschaft mit einem stetig wachsenden Anteil an Menschen mit Behinderung an die sozialen Sicherungssysteme stellt, nicht mehr allein mit kommunal finanzierten Daseinsvorsorgeleistungen zu bewältigen sind. Die bevorstehenden Herausforderungen hätten sich vielmehr zu einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe entwickelt.
Die Anstrengungen von Bund und Ländern, die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung zu einer zeitgemäßen und zukunftsorientierten Hilfe weiterzuentwickeln, die den behinderten Menschen und seine Bedürfnisse in den Mittelpunkt stellt, seien daher zu begrüßen. Allerdings fordert der Bundesrat in seiner Entschließung, dass der Bund künftig die Kosten der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe der Eingliederungshilfe vollständig übernimmt. Er ist der Auffassung, dass es mit dem Leitbild der Teilhabe nicht mehr zeitgemäß ist, Menschen mit Behinderung weiterhin auf das System der Sozialhilfe zu verweisen. Es erscheine nicht folgerichtig, die Teilhabe dem nachrangigsten System der sozialen Sicherung zuzuordnen. Die Umsetzung der Eingliederungshilfereform müsse deshalb in einem Bundesleistungsgesetz erfolgen.
Die Entschließung des Bundesrates „Schaffung eines Bundesleistungsgesetzes“ finden Sie auf der Homepage des Bundesrats.
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Quelle: DATEV eG