Der Bund der Steuerzahler fragte beim BMF nach, warum es nicht möglich ist, eine entsprechende Freistellung für beispielsweise Zinsen zu regeln, denn damit könnte Bürokratie abgebaut werden.
BdSt, Pressemitteilung vom 01.04.2013
Bei Kapitalerträgen wird die Abgeltungsteuer von der Bank einbehalten. Erzielt eine Privatperson die Kapitalerträge ist der Vorgang in den meisten Fällen damit abgeschlossen. Bei einem betrieblichen Konto ist die Besteuerung mit dem Abgeltungsteuereinbehalt jedoch nicht beendet und muss mit großem bürokratischen Aufwand richtig gestellt werden.
Der BdSt fragte beim BMF nach, warum es nicht möglich ist, eine entsprechende Freistellung für beispielsweise Zinsen zu regeln, denn damit könnte Bürokratie abgebaut werden. Die derzeit gültige Regelung ist nämlich insofern nicht nachvollziehbar, da für einige Kapitalerträge auf betrieblichen Konten eine Freistellung erfolgt, bei Zinsen jedoch nicht.
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Quelle: DATEV eG