Bilanzierung von Entwicklungszuschüssen

Der HFA hat den Abschn. 2.1.2. „Aufwands- und Ertragszuschüsse“ (im Jahresabschluss des Zuschussempfängers) der IDW Stellungnahme des Hauptfachausschusses: Zur Bilanzierung privater Zuschüsse geändert.

 

IDW, Mitteilung vom 04.04.2013

 

Zur Klarstellung, dass die Behandlung eines erhaltenen Entwicklungszuschusses als Aufwandszuschuss nur dann sachgerecht ist, wenn der Zuschussempfänger das Aktivierungswahlrecht nach § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB nicht ausübt, hat der HFA den Abschn. 2.1.2. „Aufwands- und Ertragszuschüsse“ (im Jahresabschluss des Zuschussempfängers) der IDW Stellungnahme des Hauptfachausschusses: Zur Bilanzierung privater Zuschüsse entsprechend geändert.

 
Ein Auszug aus der IDW St/HFA 2/1996 i. d. F. 2013 mit dem geänderten Abschnitt wird in Heft 4/2013 der IDW Fachnachrichten und im WPg Supplement 2/2013 veröffentlicht werden. Eine vollständige Änderungsfassung finden IDW Mitglieder im Mitgliederbereich der IDW-Website in der Rubrik Aus der Facharbeit, Änderungen von endgültigen Verlautbarungen, sobald die IDW Fachnachrichten erschienen sind.

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Quelle: DATEV eG