Notarielle Beurkundung von Immobilienkäufen

Der Bundestag hat den Gesetzentwurf zur Stärkung des Verbraucherschutzes im notariellen Beurkundungsverfahren angenommen. Damit soll besserer Schutz vor Schrottimmobilienkäufen erreicht werden.

 

Deutscher Bundestag, Pressemitteilung vom 18.04.2013

 

Einstimmig hat der Bundestag am 18. April den Gesetzentwurf des Bundesrates zur Stärkung des Verbraucherschutzes im notariellen Beurkundungsverfahren (17/12035) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (17/13137) angenommen.

 
Damit werden Lücken im Verbraucherschutz bei der notariellen Beurkundung von Immobilienkäufen geschlossen. Hintergrund ist, dass systematisch sogenannte Schrottimmobilien als Vermögensanlage oder Altersvorsorge verkauft werden, bei denen der Verkehrswert häufig geringer ist als der vom Käufer aufgenommene Kredit zum Erwerb des Objekts. Kommt es zu einem vorzeitigen Verkauf oder zur Zwangsvollstreckung, erleiden die Käufer teils existenzbedrohend hohe Verluste, heißt es im Bundesratsentwurf. Dieses Geschäftsmodell funktioniere nur, wenn Lücken im Beurkundungsgesetz ausgenutzt werden. Mit dem Gesetz wird es der Dienstaufsicht über die Notare erleichtert, die Einhaltung des Beurkundungsgesetzes zu kontrollieren. Auch kann ein Notar des Amtes enthoben werden, wenn er wiederholt grob gegen die verbraucherschützenden Pflichten im Beurkundungsgesetz verstößt.

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Quelle: DATEV eG