BFH: Tarifierung eines thermisch behandelten Naturphosphats – Widerruf einer verbindlichen Zolltarifauskunft

Der BFH hat zur zollrechtlichen Tarifierung eines thermisch behandelten Naturphosphats entschieden (Az. VII R 26/11).

 

BFH, Beschluss VII R 26/11 vom 06.03.2013

 

Leitsatz

 

Führt eine thermische Behandlung eines Naturphosphats allein nicht zur Herstellung des als Futtermittel verwendbaren Calciumphosphats, sondern bewirkt erst die Zuführung von Phosphorpentoxid und Natriumoxid die Veränderung der Kristallstruktur des Naturphosphats und damit die Entstehung des zu tarifierenden Endprodukts, so scheitert die Einreihung der Ware in die Pos. 3103 KN.

 
Der Beschluss im Volltext finden Sie auf der Homepage des BFH.

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Quelle: DATEV eG