IDW zum AIFM-Steueranpassungsgesetz

Nach Ansicht des IDW sind die Vorschläge zu Ansatz und Bewertung übernommener Verpflichtungen im AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz systemwidrig und widersprechen dem Grundsatz einer gleichmäßigen Besteuerung.

 

IDW, Mitteilung vom 24.04.2013

 

Auf Anregung des Bundesrates sollen im AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz besondere Regelungen zu Ansatz und Bewertung übernommener Verpflichtungen in § 4f und § 5 Abs. 7 EStG-E eingeführt werden. Nach Ansicht des IDW sind die Vorschläge jedoch systemwidrig und widersprechen dem Grundsatz einer gleichmäßigen Besteuerung.

 
Bedenklich ist nach Ansicht des IDW auch, dass mit der Neuregelung die gefestigte BFH-Rechtsprechung außer Kraft gesetzt werden soll.

 
Das Schreiben vom 23.04.2013 finden Sie auf der Homepage des IDW.

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Quelle: DATEV eG