Zwischenstand: Reform der Abschlussprüfung

Der Rechtsausschuss des EU-Parlaments, der die Entscheidung des Plenums vorbereitet, hat am 25.04.2013 über das Reformpaket zur Neuregelung der Abschlussprüfung abgestimmt.

 

Der Rechtsausschuss des EU-Parlaments, der die Entscheidung des Plenums
vorbereitet, hat am 25.04.2013 über das Reformpaket zur Neuregelung der
Abschlussprüfung (RL- Vorschlag und VO-Vorschlag) abgestimmt.

 
Der Ausschuss fordert, dass Wirtschaftsprüfer keine Leistungen mehr erbringen dürfen, die sich direkt auf die Bilanz des zu prüfenden Unternehmens auswirken können, wie etwa eine Beratung in steuerlichen Fragen. Andere, über die eigentliche Prüfung
hinausgehende Dienstleistungen, sollen aber nicht verboten werden. Keine
Mehrheit gab es für die diskutierte Kappung der Honorare für prüfungsverwandte
Leistungen.

Auch dem Vorschlag der EU-Kommission, bei Unternehmen von
öffentlichem Interesse eine externe Rotationsfrist von sechs Jahren einzuführen
(Art. 33), erteilt der Rechtsausschuss eine Absage: Eine externe Rotation soll
nach 14 Jahren, unter bestimmten Voraussetzungen sogar erst nach 25 Jahren
verpflichtend sein. Der Ratskompromiss-Vorschlag sieht demgegenüber eine
Mandatsdauer von maximal zehn/zwölf Jahren vor.
Zudem hat sich der Rechtsausschuss für den Beibehalt der Aufsichtsstruktur für alle Abschlussprüfer ausgesprochen. Danach sollen weiterhin die Mitgliedstaaten für die Ausgestaltung der Aufsicht über Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften zuständig sein. Das deutsche Modell, in dem die Berufsaufsicht über Abschlussprüfer der
Wirtschaftsprüferkammer und der Wirtschaftsprüferaufsichtskommission zugewiesen
ist, wäre damit auch weiterhin möglich.

 

Demgegenüber sieht der Kommissionsvorschlag vor, dass die Selbstregulierung durch eine öffentliche Aufsicht über Abschlussprüfer/Prüfungsgesellschaften ersetzt werden soll (Art.
32, 32a) und die Mitgliedstaaten nur eine zuständige Behörde benennen können
(Art. 32), die für die öffentliche Aufsicht über Abschlussprüfer und
Prüfungsgesellschaften verantwortlich ist.

Auch Deutschland lehnt den Kommissionsvorschlag ab und setzt sich im Rat für den Beibehalt der Selbstverwaltung der Wirtschaftsprüfer als freie Berufe ein.

 

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Quelle: DATEV eG