Mit dem Vorschlag zur Bilanzierung von regulatorischen Abgrenzungsposten wird IFRS-Erstanwendern im Rahmen des Übergangs auf IFRS die Möglichkeit geboten, die bisherigen („früheren“) Rechnungslegungsgrundsätze für Ansatz und Bewertung von regulatorischen Abgrenzungsposten weiterhin unter IFRS anzuwenden. Die WPK informiert.
WPK, Mitteilung vom 26.04.2013
Mit dem Vorschlag des IASB zur Bilanzierung von regulatorischen Abgrenzungsposten wird IFRS-Erstanwendern im Rahmen des Übergangs auf IFRS die Möglichkeit geboten, die bisherigen („früheren“) Rechnungslegungsgrundsätze für Ansatz und Bewertung von regulatorischen Abgrenzungsposten weiterhin unter IFRS anzuwenden.
Bei dem vorgelegten Standardentwurf (ED/2013/5 Regulatory Deferral Accounts) handelt es sich um einen Interimsstandard, der nach Abschluss des langfristig angelegten Projektes „rate-regulated activities“ ersetzt werden soll.
Der Interimsstandard kann bis zum 4. September 2013 gegenüber dem IASB kommentiert werden.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des IASB.
———————
Quelle: DATEV eG