Stellungnahme zur Vorlage des ErbStG an das BVerfG

Weder das Erbschaftsteuergesetz in seiner Gesamtheit noch die Verschonungsregelungen für das Betriebsvermögen sind unvereinbar mit verfassungsrechtlichen Grundsätzen. Diese Auffassung vertritt das IDW gegenüber dem Bundesverfassungsgericht.

 

IDW, Mitteilung vom 30.04.2013

 

Weder das Erbschaftsteuergesetz in seiner Gesamtheit noch die Verschonungsregelungen für das Betriebsvermögen sind unvereinbar mit verfassungsrechtlichen Grundsätzen. Diese Auffassung vertritt das IDW gegenüber dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in seiner Stellungnahme zur Vorlage des ErbStG an das BVerfG. Bei der Vorlage geht es um die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit (Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des BFH vom 27.09.2012 (Az. II R 9/11)).

 
Das IDW entkräftet einzelne Kritikpunkte des BFH an Behaltensfrist, Lohnsummenregel und Verwaltungsvermögen und setzt sich für den Erhalt der bestehenden Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen ein.

 
Das Schreiben vom 29.04.2013 an das Bundesverfassungsgericht finden Sie auf der Homepage des IDW.

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Quelle: DATEV eG