Die Bundesländer wollen die Informationsrechte des Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union ausweiten und insbesondere durch die Umsetzung des BVerfG-Urteils 2 BvE 4/11 vom 19.06.2012 präzisieren.
Bundesrat, Pressemitteilung vom 03.05.2013
Die Länder wollen die Informationsrechte des Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union ausweiten und präzisieren. Mit einem am 03.05.2013 beschlossenen Gesetzentwurf möchten sie unter anderem ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Juni 2012 umsetzen, das die Mitwirkungsrechte von Bundestag und Bundesrat in europäischen Angelegenheiten präzisierte und klarstellte, dass es sich auch bei völkerrechtlichen Verträgen um Angelegenheiten der EU handelt, wenn diese in einem besonderen Näheverhältnis zum Recht der Union stehen. Ziel des Entwurfs ist es daher, die entsprechenden Unterrichtungspflichten der Bundesregierung gegenüber dem Bundesrat in diesem Sinne gesetzlich zu verankern und die Informationsrechte von Bundestag und Bundesrat weitgehend inhaltsgleich auszugestalten.
Der Gesetzentwurf wird nunmehr der Bundesregierung zugeleitet, die ihn wegen der besonderen Eilbedürftigkeit ausnahmsweise innerhalb einer Frist von drei Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleiten muss. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.
Den Entwurf eines Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBLG) finden Sie auf der Homepage des Bundesrats.
———————-
Quelle: DATEV eG