Die Länder wollen einen Gesetzentwurf des Bundestages, mit dem dieser das gesamte Gebührenrecht des Bundes modernisieren, bereinigen und vereinheitlichen will, in den Vermittlungsausschuss verwiesen. Sie wollen hierdurch die vorgesehene Trennung von Bundes- und Landesgebühren im Bereich des Luftverkehrsrechts wieder rückgängig machen.
Bundesrat, Pressemitteilung vom 03.05.2013
Die Länder haben am 03.05.2013 ein Gesetz, mit dem der Bundestag im Zuge einer grundlegenden Strukturreform das gesamte Gebührenrecht des Bundes modernisieren, bereinigen und vereinheitlichen will, in den Vermittlungsausschuss verwiesen. Sie wollen hierdurch die vorgesehene Trennung von Bundes- und Landesgebühren im Bereich des Luftverkehrsrechts wieder rückgängig machen. Da die Länder die Aufgaben im Bereich des Luftverkehrs im Auftrag des Bundes durchführten, sei eine bundeseinheitliche Regelung sinnvoll und geboten.
Der durch die Reform erforderliche Erlass von 16 Landesgebührenregelungen sei unnötig und nicht sachgerecht, so der Bundesrat.
Das Gesetz zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes finden Sie auf der Homepage des Bundesrats.
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Quelle: DATEV eG