Einführung des Trennbankensystems vom Finanzausschuss des Deutschen Bundestages beschlossen

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat den Gesetzentwurf zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Finanzgruppen und den Gesetzentwurf zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFM beschlossen.

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung aus hib Nr. 268 vom 15.05.2013

 

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat am 15.05.2013 mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen nach zahlreichen Änderungen den Gesetzentwurf zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Finanzgruppen (17/12601, 17/13035) beschlossen.

 
Banken sind danach zu Vorkehrungen für ihre eigene Abwicklung verpflichtet, systemrelevante Geldhäuser müssen spekulativen Handel in rechtlich selbständige Einheiten auslagern und die Strafen für Banker bei Verletzung von wesentlichen Risikomanagementpflichten sollen verschärft werden.

 
Abgelehnt wurde ein Antrag von SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/12687) zur Trennung von Geschäfts- und Investmentbanking.

 
Außerdem wurde mit der Mehrheit der Koalition der Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz, 17/12603, 17/13036) beschlossen.

 
Die Gesetzesänderung soll international tätigen Unternehmen erleichtern, die bisher auf verschiedene Staaten verteilten Pensionssysteme ihrer Mitarbeiter in Deutschland zu konzentrieren. Nach dem Entwurf soll die Verwaltung von Altersvorsorgevermögen in Deutschland (Pension-Asset-Pooling) in einer neuen Investmentfonds-Rechtsform, der Investment-Kommanditgesellschaft, erfolgen. Diese Gesellschaft soll auf Zwecke der Bündelung von betrieblichem Altersvorsorgevermögen beschränkt sein. Auch schränkt der Entwurf steuerliche Gestaltungsspielräume ein.

 
(Kurzfassung der DATEV-Redaktion, vollständige Meldung siehe Deutscher Bundestag, hib Nr. 268)

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Quelle: DATEV eG