AIFM-Umsetzungsgesetz vom Bundestag in zweiter und dritter Lesung verabschiedet

Der Deutsche Bundestag hat das AIFM-Umsetzungsgesetz, mit dem die Möglichkeit für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer eingeführt werden soll, als Verwahrstelle für alternative Investmentfonds (AIF) tätig werden zu können, in zweiter und dritter Lesung verabschiedet.

 

WPK, Mitteilung vom 21.05.2013

 

Der Deutsche Bundestag hat das AIFM-Umsetzungsgesetz, mit dem die Möglichkeit für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer eingeführt werden soll, als Verwahrstelle für alternative Investmentfonds (AIF) tätig werden zu können, Mitte letzter Woche (15.05.2013) in zweiter und dritter Lesung verabschiedet. Grundlage war die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses. Dieses mehr als 600 Seiten umfassende Dokument kann auf der Internetseite des Deutschen Bundestages heruntergeladen werden.

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Quelle: DATEV eG