Die private Altersvorsorge wird attraktiver und transparenter. Dazu gehören beispielweise ein neues Produktinformationsblatt zum besseren Angebotsvergleich und Vereinfachungen bei der Eigenheimrente. Das hat der Bundesrat nun beschlossen.
Bundesregierung, Pressemitteilung vom 07.06.2013
Die private Altersvorsorge wird attraktiver und transparenter. Dazu gehören beispielweise ein neues Produktinformationsblatt zum besseren Angebotsvergleich und Vereinfachungen bei der Eigenheimrente. Das hat der Bundesrat nun beschlossen.
Die Bundesregierung hatte die Reform der privaten Altersvorsorge im Herbst 2012 auf den Weg gebracht. Der Bundesrat verwies das Gesetz an den Vermittlungsausschuss.
Bundestag und Bundesrat stimmten dem am 5. Juni gefundenen Vermittlungsergebnis zu.
Vergleichen per Produktinformationsblatt
Eingeführt wird ein Produktinformationsblatt für alle Produktgruppen zertifizierter steuerlich geförderter Altersvorsorge-Verträge. Es soll Verbrauchern in gebündelter, leicht verständlicher und standardisierter Form einen Produktvergleich ermöglichen. Gleichzeitig erhöht es den Wettbewerbsdruck im Hinblick auf eine möglichst geringe Kostenbelastung der angebotenen Produkte.
Verbesserter Erwerbsminderungsschutz
Versicherte können Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung zukünftig besser geltend machen. Die jetzt geltenden engen Voraussetzungen im Rahmen von Altersvorsorge-Verträgen werden erweitert. Auch die Absicherung gegen Berufs- beziehungsweise Erwerbsunfähigkeit mit einer lebenslangen Leistung wird künftig steuerlich gefördert.
Eigenheimrente wird vereinfacht
Bei der Eigenheimrente („Wohn-Riester“) wird es künftig in der Ansparphase jederzeit möglich sein, Kapital zu entnehmen. Bisher geht dies nur bei so genannten Kombiverträgen. Die Eigenheimrente wird an dieser Stelle deutlich vereinfacht und für die Sparer verständlicher.
Förderung von Wohnungsumbau im Alter
Derzeit darf das Kapital aus einem Wohn-Riester-Vertrag nur für den Erwerb, den Bau oder die Entschuldung (Tilgung) einer selbst genutzten Wohnimmobilie eingesetzt werden, nicht aber für eine Modernisierung. Künftig werden auch Umbauten, die Barrieren reduzieren, in die Eigenheimrenten-Förderung einbezogen.
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Quelle: DATEV eG