Im Rahmen ihrer Bemühungen, die rechtlichen Rahmenbedingungen für KMU zu erleichtern, hat die EU-Kommission eine bis zum 15.09.2013 laufende Konsultation zu Kapitalgesellschaften mit einem einzigen Gesellschafter eingeleitet.
Im Rahmen ihrer Bemühungen, die rechtlichen Rahmenbedingungen für KMU zu erleichtern, hat die EU-Kommission (GD Markt) eine bis zum 15.09.2013 laufende Konsultation zu Kapitalgesellschaften mit einem einzigen Gesellschafter eingeleitet.
Hintergrund ist der Stillstand der Verhandlungen um das Statut der Europäischen Privatgesellschaft (EPG). Mit der 2008 vorgeschlagenen EPG sollte eine – neben den nationalen Gesellschaftsformen stehende – einheitliche europäische Rechtsform für KMU geschaffen und damit eine Senkung der Kosten für Unternehmensgründung und -verwaltung erreicht werden. Eine Einigung der Mitgliedstaaten ist bislang am Dissens zu Sitz, Mindestkapitalanforderung sowie Arbeitnehmermitbestimmung gescheitert.
In der aktuellen Konsultation fragt die EU-Kommission, ob sich durch eine Harmonisierung der nationalen Rechtsvorschriften zu Kapitalgesellschaften mit einem einzigen Gesellschafter EU-weit einfache, flexible und einprägsame Regeln erreichen lassen, die insbesondere KMU helfen, ihre gegenwärtigen Kosten zu senken. Offenbar denkt die EU-Kommission über eine grundlegende Revision der derzeit für diesen Bereich maßgeblichen 12. Gesellschaftsrecht-Richtlinie 2009/102/EG nach, die zu einer stärkeren Harmonisierung der Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten führen könnte und die die derzeit nicht geregelten Punkte Eintragungspflichten, Gläubigerschutz, Verlegung des Sitzes, Mindestkapitalanforderungen sowie Auflösung auf EU-Ebene regeln könnte.
Über die Vorlage eines entsprechenden Vorschlags will die EU-Kommission nach Auswertung der Konsultation entscheiden.
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Quelle: DATEV eG