Die EU-Kommission will in den Verwaltungen in der EU eine möglichst weitgehende Digitalisierung anstoßen. Mit dem Vorschlag für eine Richtlinie zur elektronischen Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen schlägt sie die Ausarbeitung einer europäischen Norm vor, mit der die Interoperabilität zwischen den verschiedenen, vor allem nationalen Systemen der elektronischen Rechnungsstellung verbessert werden soll.
Die EU-Kommission will in den Verwaltungen in der EU eine möglichst weitgehende Digitalisierung anstoßen. Ansatzpunkt der EU-Kommission ist die öffentliche Vergabe. Mit dem Vorschlag für eine Richtlinie zur elektronischen Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen schlägt sie die Ausarbeitung einer europäischen Norm vor, mit der die Interoperabilität zwischen den verschiedenen, vor allem nationalen Systemen der elektronischen Rechnungsstellung verbessert werden soll. Das EU-weite Einsparungspotenzial beziffert die EU-Kommission auf bis zu 2,3 Mrd. Euro.
In einer flankierenden Mitteilung stellt die EU-Kommission den derzeitigen Stand der Umsetzung und Pläne der elektronischen Auftragsvergabe und der elektronischen Rechnungsstellung in der EU dar und benennt den weiteren Handlungsbedarf:
- Die elektronische Rechnungsstellung sollte bei öffentlichen Aufträgen zur Regel gemacht werden.
- Die Normierung muss vorangebracht werden.
- Es müssen nationale Strategien für die durchgängig elektronische Vergabe konzipiert werden.
- Es müssen bewährte Verfahren ausgetauscht werden. (Als eine der Kernmaßnahmen verweist die EU-Kommission auf die Bereitstellung der EU-Kommission-Vergabelösung e-Prior, die von Belgien übernommen wurde und derzeit von Norwegen und Irland getestet wird.)
Weiteres Einsparungspotenzial von 1,1 Mrd. Euro jährlich will die EU-Kommission durch die Vermeidung von „Lock-in“ und mehr Wettbewerb im Ausschreibungsverfahren realisieren. Mit der ebenfalls am 26.06.2013 vorgelegten Mitteilung mit Leitfaden zu „offenen ITK-Systemen durch bessere Verwendung von Standards bei der Vergabe öffentlicher Aufträge“ will die EU-Kommission die nationalen Verwaltungen dabei unterstützen, die Abhängigkeiten von einzelnen IT-Anbietern zu verringern.
Die eVergabe gilt als wichtiger Baustein der eGovernment-Strategie. Als Bestandteil des elektronischen Geschäftsverkehrs soll sie zur Vereinfachung sowie einer höheren Rechtssicherheit der Beschaffungsvorgänge führen und damit einen Beitrag zur Entbürokratisierung leisten. Bereits im Dezember 2012 hatte die EU-Kommission ein Maßnahmenpaket zur Modernisierung des öffentlichen Auftragsvergabewesens vorgelegt.
(Richtlinienvorschläge über öffentliche Auftragsvergabe, die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste sowie die Konzessionsvergabe.) So sieht der Richtlinienvorschlag zur öffentlichen Auftragsvergabe u. a. die Verpflichtung zur elektronischen Bekanntmachung, elektronischen Bereitstellung der Auftragsunterlagen sowie zur ausschließlichen elektronischen Kommunikation, insbesondere auf eine elektronische Einreichung (e-Submission), nach einem Übergangszeitraum von zwei Jahren, vor. Das Gesetzgebungsverfahren läuft. Trotz Verzögerungen derzeit erscheint eine Verabschiedung in 2013 noch möglich. Die Umsetzungsfrist läuft dann wohl bis Mitte 2016.
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Quelle: DATEV eG