Das LAG Köln entschied, dass ein Maschinenführer, der nach knapp zwei Jahren Elternzeit in den Betrieb zurückgekehrt und zuvor im 3-Schichtbetrieb in Vollzeit beschäftigt gewesen war, einen Teilzeit-Anspruch hat (Az. 7 Sa 766/12).
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Quelle: DATEV eG