Ermessen bei Visum zu Studienzwecken?

Der EuGH soll prüfen, ob die sog. europäische Studentenrichtlinie ausländischen Studenten einen Anspruch auf Einreise und Aufenthalt zu Studienzwecken gibt, wenn sie die dort festgelegten Voraussetzungen erfüllen. Das ergibt sich aus einem Vorlagebeschluss des VG Berlin (Az. VG 14 K 350.11 V).

 

Auch die kleine Variante einer Finanztransaktionssteuer, die nicht mehr von allen 28 Mitgliedstaaten, sondern im Wege der verstärkten Zusammenarbeit nur von elf teilnehmenden Mitgliedstaaten (Belgien, Deutschland, Estland, Frankreich, Griechenland, Österreich, Portugal, Italien, Slowenien, Slowakei, Spanien) verhandelt wird (Richtlinienvorschlag), sieht sich Schwierigkeiten gegenüber.

 

Nach einem Gutachten des juristischen Dienstes des Rates ist der Vorschlag mit EU-Recht nicht vereinbar: Das Ansässigkeitsprinzip, nach dem die Steuer auf alle Finanzgeschäfte von Bürgern erhoben werden soll, die in den elf teilnehmenden Mitgliedstaaten ihren Wohnsitz haben, unabhängig davon, ob die Transaktion außerhalb dieser Mitgliedstaaten oder der EU abgewickelt wird, verletze die Steuerkompetenz der nicht teilnehmenden Mitgliedstaaten.

 

EU-Kommission und Bundesregierung wollen dennoch an dem Projekt festhalten.

 

Es bleibt abzuwarten wie die im April 2013 vor dem EuGH erhobene Klage ausgeht, mit der die britische Regierung negative Folgen auf Staaten, die sich dem Steuersystem nicht anschließen, geltend gemacht hat.

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Quelle: DATEV eG