Das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken kann ebenso in Kraft treten wie das neue Urheberrecht, geänderte Regelungen im Markenrecht und bei Rüstungskontrollen sowie ein Gesetz zur Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Bundesrat, Pressemitteilung vom 20.09.2013
Das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken kann ebenso in Kraft treten wie das neue Urheberrecht, geänderte Regelungen im Markenrecht und bei Rüstungskontrollen sowie ein Gesetz zur Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Die entsprechenden Bundestagsbeschlüsse fanden die Billigung der Länder und werden nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet.
Vier heftig umstrittene Vorhaben verwiesen die Länder allerdings in den Vermittlungsausschuss: das Präventionsgesetz und die Ergänzung des Betreuungsgeldes, die Begrenzung der Vorstandsvergütung sowie ein Gesetz zur Bekämpfung von Menschenhandel und Zwangsprostitution sind damit gescheitert, weil sie vor Ende der Legislaturperiode nicht mehr abgeschlossen werden können.
Sämtliche Ergebnisse der Tagesordnung finden Sie unter www.bundesrat.de/to-914.
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Quelle: DATEV eG