Einkommensunabhängiges Kindergeld ab 2012 gilt auch für verheiratete Kinder in Erstausbildung!

Das FG Münster hat bekräftigt, dass die Gewährung von Kindergeld ab dem Jahr 2012 auch für verheiratete Kinder in einer Erstausbildung nicht mehr von deren Einkünften abhängig ist. Daher könne auch ein etwaiger Unterhaltsanspruch gegenüber dem Ehepartner des Kindes einem Kindergeldanspruch grundsätzlich nicht entgegen stehen (Az. 4 K 4146/12).

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Quelle: DATEV eG