Die Klage eines Autofahrers gegen seinen Unfallgegner und dessen Versicherung war teilweise erfolgreich. Der Fehler des auf die Bundesstraße Auffahrenden, der das Vorfahrtsrecht des Klägers missachtet hatte, wog so schwer, dass auch die Betriebsgefahr des klägerischen Fahrzeugs völlig zurücktrat. So entschied das LG Coburg (Az. 13 O 505/12).
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Quelle: DATEV eG