Teilerfolg für Kläger im Streit um Bahnlärm in Oldenburg

Das BVerwG entschied, dass bei einem abschnittsweisen Ausbau einer Bahnstrecke die Lärmschutzbelange der Anwohner in Folgeabschnitten so zu berücksichtigen sind, dass diese nicht infolge von Verzögerungen beim weiteren Ausbau in der Zwischenzeit in unbilliger Weise einer hohen Lärmbelastung ausgesetzt sind (Az. 7 A 28.12).

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Quelle: DATEV eG