Medienberichten zufolge wollen Union und SPD die umstrittene Luftverkehrsteuer abschaffen. Der BdSt begrüßt dies ausdrücklich. Die Luftverkehrsteuer sei fiskalisch nicht erforderlich und verkompliziere das Steuerrecht.
BdSt, Pressemitteilung vom 21.11.2013
Medienberichten zufolge wollen Union und SPD die umstrittene Luftverkehrsteuer abschaffen. Der BdSt begrüßt dies ausdrücklich. „Die Luftverkehrsteuer ist fiskalisch nicht erforderlich und verkompliziert das Steuerrecht. Es wäre ein schöner Erfolg für die Steuerzahler, wenn sie endlich entfallen würde“, kommentiert BdSt-Präsident Reiner Holznagel.
Der BdSt befürwortet seit langem eine Abschaffung der Luftverkehrsteuer. Erst vor wenigen Monaten hat das Deutsche Steuerzahlerinstitut (DSi) des BdSt eine Kurzanalyse veröffentlicht, in der eine Abschaffung empfohlen wurde.
Die Luftverkehrsteuer wurde im Jahr 2011 zur Haushaltskonsolidierung eingeführt.
Spätestens angesichts der Rekordsteuereinnahmen hat sie ihre Berechtigung hinsichtlich dieses Ziels verloren. Die Luftverkehrsteuer ist mit 948 Mio. Euro bzw. 0,16 Prozent des Gesamtsteueraufkommens eine Bagatellsteuer und eignet sich deshalb auch kaum zur nachhaltigen Sicherung der Staatseinnahmen. Hinzu kommt, dass sie kein erforderliches Mittel zur Erreichung klimapolitischer Ziele ist sowie Wettbewerbs- und Standortnachteile für inländische Flughäfen und Fluggesellschaften verursacht.
Die Kurzanalyse des DSi zur Luftverkehrsteuer finden Sie auf der Homepage des DSi.
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Quelle: DATEV eG