Der Bundesrat setzt sich für verbesserte Möglichkeiten zur Förderung von Elektrofahrzeugen und anderer besonders emissionsarmer Kraftfahrzeuge ein. Mit einem Gesetzentwurf möchte er daher rechtssichere Regelungen zu Parkvorrechten und Parkgebührenbefreiungen für derartige Fahrzeuge in das Straßenverkehrsgesetz aufnehmen.
Bundesrat, Pressemitteilung vom 29.11.2013
Der Bundesrat setzt sich für verbesserte Möglichkeiten zur Förderung von Elektrofahrzeugen und anderer besonders emissionsarmer Kraftfahrzeuge ein. Mit einem am 29.11.2013 beschlossenen Gesetzentwurf möchte er daher rechtssichere Regelungen zu Parkvorrechten und Parkgebührenbefreiungen für derartige Fahrzeuge in das Straßenverkehrsgesetz aufnehmen. Durch die vorgeschlagenen Rechtsänderungen könnten zum Beispiel kostenfreie Stellflächen für Elektrofahrzeuge an speziell eingerichteten Ladestationen geschaffen werden.
Der von den Ländern beschlossene Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet, die ihn innerhalb von sechs Wochen dem Bundestag vorlegt. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.
Den Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes finden Sie auf der Homepage des Bundesrats.
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Quelle: DATEV eG