Im Zuge der Vereinheitlichung des Zahlungsverkehrs in Europa unter SEPA ergeben sich neue Regelungen und Fristen für R-Transaktionen (Rücklastschriften).
Im Zuge der Vereinheitlichung des Zahlungsverkehrs in Europa unter SEPA ergeben sich neue Regelungen und Fristen für R-Transaktionen (Rücklastschriften). Diese werden insbesondere danach unterschieden, ob die Ausnahme vor oder nach Verrechnung eintritt bzw. wer dessen Verursacher ist.
Übersicht über R-Transaktionen im SEPA-Zahlungsverkehr:
R-Transaktionen bei SEPA-Überweisungen
Vor Verrechnung:
- „Reject: Rückweisung durch die Bank des Debitors (z. B. wegen eines Formatfehlers)
Nach Verrechnung:
- „Return: Rückgabe durch die Bank des Kreditors (z. B. wegen falscher Kontonummer)
Vor oder nach Verrechnung:
- „Recall: Rückruf durch die Bank des Debitors (z. B. wegen Doppelausführung)
R-Transaktionen bei SEPA-Lastschriften
Vor Verrechnung:
- „Reject: Rückweisung durch die Bank des Kreditors (z. B. wegen eines Formatfehlers)
- „Refusal: Rückgabe durch den Debitor vor der Belastung (z. B. bei unberechtigter Lastschrift)
- „Revocation: Rückruf durch den Kreditor vor der Belastung (z. B. bei unbeabsichtigtem Lastschrifteinzug)
- „Requests for cancellation: Anfrage auf Stornierung durch die Bank des Kreditors vor der Belastung (z. B. bei irrtümlicher Doppeleinreichungen)
Nach Verrechnung:
- „Return: Rückgabe durch die Bank des Debitors (z. B. wegen falscher Empfängerkontonummer)
- „Refund: Widerspruch durch den Debitor nach der Belastung (z. B. bei unberechtigter Lastschrift)
- „Reversal: Rückrechnung durch den Kreditor nach der Belastung (z. B. bei unbeabsichtigter Lastschrift)
Zu beachten ist außerdem, dass Lastschriften, die zurückbelastet wurden, nicht erneut zum Einzug eingereicht werden dürfen. Ein SEPA-Lastschrift-Datensatz muss u.a. das Fälligkeitsdatum der Lastschrift enthalten; somit kann ein erneuter Einzug einer Forderung nur mit einer neuen Lastschrift bzw. mit einer reaktivierten Lastschrift mit neuem Fälligkeitsdatum und damit auch neuer Referenznummer des Zahlungsauftrages erfolgen.
Nähere Informationen sind bei den jeweiligen Banken zu erfragen.
Weitere Informationen zu SEPA finden Sie unter www.datev.de/sepa.
DATEV-Fachliteratur zum Thema
| Mandanten-Info „Vorbereitung auf SEPA“
Die Umstellung auf SEPA kann je nach Nutzungsumfang arbeitsintensiv sein und muss rechtzeitig vor dem Stichtag gemeistert werden. Die Mandanten-Info zeigt wie die Zahlungsverkehrsanwendungen für die Abwicklung von SEPA-Zahlungen fit gemacht werden und sensibilisiert Ihre Mandanten, die Umstellung auf SEPA-Überweisung und SEPA-Lastschrift bereits heute strukturiert anzugehen.
Mandanten-Präsentationspaket „SEPA“ Das Mandanten-Präsentationspaket unterstützt Sie bei der Durchführung von Mandanten-Veranstaltungen. Ein Vortrag gibt einen Überblick über die Neuerungen des SEPA-Verfahrens, Checklisten, verschiedene Mustervorlagen uvm. erleichtern Ihnen die Arbeit. |
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Quelle: DATEV eG