BaFin veröffentlicht Bußgeldleitlinien zu Verstößen gegen WpHG-Vorschriften

Die Wertpapieraufsicht der BaFin hat die „WpHG-Bußgeldleitlinien – Leitlinien zur Festsetzung von Geldbußen bei Verstößen gegen Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG)“ veröffentlicht.

 

BaFin, Pressemitteilung vom 29.11.2013

Die Wertpapieraufsicht der BaFin hat am 29. November 2013 die „WpHG-Bußgeldleitlinien – Leitlinien zur Festsetzung von Geldbußen bei Verstößen gegen Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG)“ veröffentlicht. Die Bußgeldleitlinien beschreiben die Grundsätze und Kriterien der Zumessung von Bußgeldern für Verstöße in den Bereichen „Ad-hoc-Publizitätspflicht“, „Stimmrechte“ und „Finanzberichterstattung“.

 

Die Wertpapieraufsicht legt mit den Bußgeldleitlinien ihre Praxis bei der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten offen. Die Bußgeldleitlinien richten sich an alle Marktteilnehmer, die in den Anwendungsbereich des WpHG fallen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der BaFin.

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Quelle: DATEV eG