Änderung der Anmeldevordrucke für Feuerschutzsteueranmeldezeiträume ab 2014

Das BMF gibt die für Anmeldungszeiträume ab Januar 2014 zu verwendenden Neufassungen der Formulare zur Anmeldung der Feuerschutzsteuer bekannt (Az. IV D 5 – S-6532 / 13 / 10001).

 

BMF, Schreiben IV D 5 – S-6532 / 13 / 10001 vom 28.11.2013

 
Hiermit gebe ich die für Anmeldungszeiträume ab Januar 2014 zu verwendenden Neufassungen der Formulare zur Anmeldung der Feuerschutzsteuer (§ 8 FeuerschStG) bekannt (siehe Anlagen 1 bis 4). Die Neufassungen beruhen auf den Rechtsänderungen des Feuerschutzsteuergesetzes durch Artikel 14 i. V. m. Artikel 31 Absatz 7 des Gesetzes zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie (AmtshilfeRLUmsG) vom 26. Juni 2013 (BGBI. I 2013, S. 1809, BStBl I S. 802). Darüber hinaus ist der Vordruck VersStVN (2013) wegen einer Fehlerbeseitigung erneut bekanntzugeben (siehe Anlage 5).

 

Die Anmeldeformulare für Feuerschutzsteuer sind für den Anmeldezeitraum Januar 2014 in der nach FormsForWeb (Formular-Management-System) aufbereiteten Version unter www.formulare-bfinv.de sowie im BundOnlinePortal (mit Verlinkung zum elektronischen Anmeldeverfahren über BOP) bereitzustellen. Der Austausch des Vordrucks VersStVN (2013) ist sofort zu veranlassen.

 
Das BMF-Schreiben vom 11. Mai 2010 – VersSt – S-6532 / 09 / 10001 – BStBl I 2010 S. 520 wird nunmehr auch hinsichtlich der Anmeldevordrucke für Feuerschutzsteuer und damit vollständig mit Wirkung zum 1. Februar 2014 aufgehoben.

 

Die Anlagen finden Sie auf der Homepage des BMF.

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Quelle: DATEV eG