Der Ausschuss der Ständigen Vertreter (COREPER II) bestätigte die Einigung der EU-Länder bezüglich der Zahlungsdiensterichtlinie, die Verbrauchern eine größere Auswahl an Dienstleistungen von Kredit- und Geldinstituten bieten sowie die Transparenz und Qualität der Angebote verbessern soll.
EU-Rat, Pressemitteilung vom 23.12.2013
Der Ausschuss der Ständigen Vertreter (COREPER II) bestätigte am 20.12.2013 in Brüssel die Einigung der EU-Länder bezüglich der Zahlungsdiensterichtlinie, die Verbrauchern eine größere Auswahl an Dienstleistungen von Kredit- und Geldinstituten bieten sowie die Transparenz und Qualität der Angebote verbessern soll.
„Das präsidierende Litauen hat von Beginn an einen Akzent darauf gesetzt, das Vertrauen in die Europäische Union zu stärken und die Integration in den globalen Markt zu erhöhen. Mit der Einigung bezüglich dieser Direktive haben wir einen weiteren Schritt voran machen können beim Sicherstellen, dass die Ergebnisse unserer Arbeit den Verbrauchern von Nutzen sein werden und die Transparenz finanzieller Dienstleistungen erhöhen“, sagte Botschafter Raimundas Karoblis als Vorsitzender des Ausschusses der Ständigen Vertreter.
Die Zahlungsdiensterichtlinie legt die Anforderungen bezüglich Klarheit und Vergleichbarkeit der Kosten für Kontenverwaltung sowie Vorschriften für das Wechseln von Zahlungskonten innerhalb der Europäischen Union fest. Mit dem Vorschlag wurde eine Basis für Vorschriften und Bedingungen entwickelt, die Verbrauchern mit der Eröffnung und Nutzung von Konten verbundene Rechte gewährt.
Die Richtlinie sieht mit dem Recht von Verbrauchern zur Eröffnung eines Zahlkontos zusammen mit einem Paket von Basisdienstleistungen zusammenhängende Maßnahmen vor, die nicht nur den Zugang zu grundlegenden Zahlungsdienstleistungen, sondern auch anderen finanziellen Dienstleistungen beschleunigen sollen. Außerdem soll die Richtlinie ermöglichen, dass der Verbraucher in jedem beliebigen Land der EU ein Konto eröffnen kann, was ihm eine größere Auswahlmöglichkeit bietet.
Die am 20.12.2013 erzielte Einigung gestattet dem Rat, bezüglich der Zahlungsdiensterichtlinie mit dem Europäischen Parlament in Verhandlungen zu treten.
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Quelle: DATEV eG