Neues Jahr, neue Regeln: Lebensmittelkennzeichnung, Elektroschrott und Urheberrecht

2014 treten in der EU verschiedene neue Gesetze in Kraft, z. B. zur Kennzeichnung von Lebensmitteln und zum Schutz geistigen Eigentums. Außerdem sind neue Regeln zur Bankenunion und zur Freizügigkeit von Arbeitnehmern geplant.

 

EU-Parlament, Pressemitteilung vom 08.01.2014

 
2014 treten verschiedene neue Gesetze in Kraft, zum Beispiel zur Kennzeichnung von Lebensmitteln und zum Schutz geistigen Eigentums. Elektroschrott muss besser entsorgt werden und ab April sollen Quecksilber-Thermostate aus dem Verkehr gezogen werden. Außerdem sind für 2014 neue Regeln zur Bankenunion und zur Freizügigkeit von Arbeitnehmern geplant.

 

Die Rechte am geistigen Eigentum werden weiter gestärkt. Seit dem 1. Januar können Zollbehörden in etlichen Mitgliedstaaten anhand einer erweiterten Liste Waren nach Verstößen gegen das Urheberrecht untersuchen. Außerdem wurden die Zuständigkeit von Gerichten und die Anerkennung von Gerichtsurteilen neu geregelt.

 

Die Pilotphase eines Programms, dank dessen sich Freiwillige an humanitären Projekten der EU beteiligen können, ist erfolgreich beendet worden. Rund 10.000 freiwillige Helfer können in den nächsten sieben Jahren weltweit in EU-Projekten humanitäre Hilfe leisten.

 

Mehr Erasmus für mehr Menschen
Das Studentenaustausch-Programm Erasmus ist weit bekannt. Nach einer grundlegenden Reform wurde es nun in ErasmusPlus umbenannt und soll bis 2020 rund 4 Millionen Europäern die Möglichkeit geben, in einem anderen europäischen Land zu studieren oder Arbeitserfahrungen zu sammeln. Dafür stehen 14 Milliarden Euro zur Verfügung, doppelt so viel wie in den Jahren zuvor.

 

Ab Februar gelten neue Regeln, um Wäschetrockner umweltfreundlicher zu machen. Im November treten dann Gesetzesänderungen in Kraft, um die Entsorgung von elektronischem Müll zu verbessern.

 

Alte Quecksilber-Thermostate und andere Messgeräte sind ab April 2014 nicht mehr erlaubt. Das sieht die Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe vor.

 

Bessere Kennzeichnung von Lebensmitteln
Hersteller müssen in Zukunft auf der Verpackung von verarbeiteten Lebensmitteln angeben, was darin enthalten ist. Bei unverarbeitetem Fleisch müssen sie die Herkunft angeben. Allergieauslösende Stoffe, wie Nüsse oder Milch, müssen die Hersteller in der Liste der Inhaltsstoffe aufführen.

 

Darüber hinaus sollen 2014 noch der einheitliche Mechanismus zur Bankenabwicklung, Einlagensicherungssysteme und ein Gesetz, das die Freizügigkeit von Arbeitnehmern in der EU verbessert, verabschiedet und umgesetzt werden.

 

Die Tabakrichtlinie und die Verordnung zum Datenschutz sollen auch dieses Jahr verabschiedet werden.

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des EU-Parlaments.

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Quelle: DATEV eG