Rente: Mehr Gerechtigkeit für Generationen

Für Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, für langjährig Beschäftigte und für Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen gibt es Verbesserungen bei der Rente. Das Kabinett hat den entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen.

 

Bundesregierung, Pressemitteilung vom 29.01.2014

 
Für Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, für langjährig Beschäftigte und für Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen gibt es Verbesserungen bei der Rente. Das Kabinett hat den entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen.

 

Die Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rente sollen ab dem 1. Juli 2014 in Kraft treten.

 

Mehr Anerkennung für Kindererziehung
Mütter oder Väter bekommen für ihre Erziehungsleistung für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, einen Rentenpunkt mehr. Das sind im Westen rund 28 Euro, im Osten rund 26 Euro monatlich mehr.

 

Vor allem die Erziehungsleistung der Mütter wird damit anerkannt. Sie hatten deutlich weniger Unterstützung durch Kinderbetreuungseinrichtungen als heutige Eltern. Für Kinder, die nach 1992 geboren sind, bleibt es bei insgesamt drei Rentenpunkten pro Kind.

 

Flexibler Übergang für langjährig Berufstätige
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die mindestens 45 Beitragsjahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben, können schon mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen. Das sind vor allem Menschen, die in körperlich harten Berufen oft bis zur Grenze ihrer gesundheitlichen Möglichkeiten gearbeitet haben. Ihnen wird nun die Möglichkeit eingeräumt, früher in den Ruhestand zu gehen.

 

Voraussetzung sind 45 Beitragsjahre, wofür nun neben Pflichtbeitragszeiten aus Beschäftigung auch Zeiten von Lohnersatzleistungen angerechnet werden. Das sind zum Beispiel Arbeitslosengeld I, Schlechtwettergeld oder Kurzarbeitergeld. Zeiten, in denen Leistungen aus der Grundsicherung gezahlt wurde, können nicht angerechnet werden.

 

Diese Regelung soll für eine Übergangszeit bis zum Jahr 2029 gelten. In dieser Zeit wird die Altersgrenze schrittweise auf 65 Jahre angehoben.

 

Erwerbsminderungsrente wird angehoben
Für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können, wird die Erwerbsminderungsrente neu berechnet. Ab dem 1. Juli 2014 werden Neurentner mit Erwerbsminderung so gestellt, als ob sie zwei Jahre länger als bisher weitergearbeitet hätten (Zurechnungszeit). Das bringt eine durchschnittliche Erhöhung um rund 40 Euro monatlich.

 

Außerdem wird mit einer „Günstigerprüfung“ verhindert, dass sich die letzten vier Jahre vor der Erwerbsminderung negativ auf die Rentenhöhe auswirken. Einkommenseinbußen zum Beispiel durch Teilzeit oder Krankheit schaden den Menschen dann nicht nochmals bei der Rente.

 

Höheres Budget für Reha-Leistungen
Die Gruppe der 45-Jährigen und Älteren, bei denen Reha-Maßnahmen notwendig werden, erhöht sich ständig. Rückwirkend zum 1. Januar 2014 wird deshalb das Budget für Rehabilitation um 100 Millionen Euro für das laufende Jahr, in den Folgejahren um 200 Millionen erhöht.

 

Rentenpaket wird zügig umgesetzt
Nachdem das Kabinett den Gesetzentwurf beschlossen hat, wird er nun dem Bundestag zugeleitet. Dieser soll das Gesetz im Mai beschließen. Am 1. Juli 2014 soll das Rentenpaket in Kraft treten.

 

Verbesserungen nicht geschenkt, sondern verdient
Das Rentenpaket umfasst Maßnahmen, denen eines gemeinsam ist: Niemandem wird etwas „geschenkt“. Alle, die von den Verbesserungen betroffen sind, haben es verdient.

 

Finanziert werden die Beschlüsse in dieser Legislaturperiode aus der Rentenkasse. Die gesetzliche Rentenversicherung ist gut aufgestellt. Die Beitragssätze sind so niedrig wie seit Mitte der 90er Jahre nicht mehr.

 

Auf lange Sicht darf die junge Generation nicht überfordert werden. Ab 2019 bis 2022 beteiligt sich der Bund mit zusätzlichen Mitteln, die jährlich um 400 Millionen Euro auf rund 2 Milliarden Euro jährlich steigen.

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Quelle: DATEV eG