Stellungnahme im Rahmen der Konsultation der BaFin 19/2013

Die WPK hat gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zum Entwurf der überarbeiteten Fassung der Erläuterungen zur Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung (WpDPV) Stellung genommen.

 

Entwurf der überarbeiteten Fassung der Erläuterungen zur Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung (WpDPV)

 

WPK, Mitteilung vom 28.01.2014

 
Die Wirtschaftsprüferkammer hat mit Schreiben vom 24. Januar 2014 gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zum Entwurf der überarbeiteten Fassung der Erläuterungen zur Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung (WpDPV) wie nachfolgend wiedergegeben Stellung genommen:

 

„Vielen Dank für die Möglichkeit, zum Entwurf der überarbeiteten Fassung der Erläuterungen zur Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung (WpDPV) Stellung zu nehmen. Anlass der Aktualisierung sind vor allem auch Neuerungen aufgrund der 3. Verordnung zur Änderung der WpDPV, zu der die Wirtschaftsprüferkammer seinerzeit Stellung genommen hatte und deren Anregungen dankenswerter Weise zu einem großen Teil übernommen wurden.

 
Gegen die nunmehr überarbeitete Fassung der Erläuterungen zur WpDPV bestehen aus unserer Sicht keine Bedenken.“

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Quelle: DATEV eG