Neuregelung bei Konzern-Insolvenzen

Geraten im Rahmen eines Konzerns mehrere Betriebe in wirtschaftliche Schwierigkeiten, so sollen die einzelnen Insolvenzverfahren der verschiedenen Firmen, die zum Unternehmensverbund gehören, künftig besser gemanagt werden. Hierzu hat das Kabinett einen Gesetzentwurf vorgelegt.

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 03.02.2014

 

Quelle: hib-Nr. 52/2014

Geraten im Rahmen eines Konzerns mehrere Betriebe in wirtschaftliche Schwierigkeiten, so sollen die einzelnen Insolvenzverfahren der verschiedenen Firmen, die zum Unternehmensverbund gehören, künftig besser gemanagt werden. Dies soll unter anderem durch die Bearbeitung der diversen Insolvenzverfahren an einem einzigen Gerichtsstand geschehen. Die Bundesregierung hofft, dass auf diese Weise komplizierte Insolvenzen innerhalb verschachtelter Unternehmensstrukturen effizienter bewältigt und die verbliebenen Vermögensbestände betroffener Firmen zugunsten der Gläubiger besser verwertet werden können. Diesem Ziel einer „koordinierten Insolvenzabwicklung im Konzernkontext“ dient ein Gesetzentwurf (17/407), den das Kabinett vorgelegt hat.

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Quelle: DATEV eG