Freizügigkeit ist eine der wichtigsten Errungenschaften der europäischen Integration

Die Länder haben eine Vorlage der EU-Kommission beraten, in der diese die Rechte und Pflichten der Unionsbürger darstellt und die Bedingungen erläutert, unter denen ein Anspruch auf Freizügigkeit, Sozialhilfe und Leistungen der sozialen Sicherheit besteht.

 

Bundesrat, Pressemitteilung vom 14.02.2014

 
Die Länder haben in ihrer Plenarsitzung am 14.02.2014 eine Vorlage der Europäischen Kommission beraten, in der diese die Rechte und Pflichten der Unionsbürger darstellt und die Bedingungen erläutert, unter denen ein Anspruch auf Freizügigkeit, Sozialhilfe und Leistungen der sozialen Sicherheit besteht. In ihrer Stellungnahme weisen die Länder darauf hin, dass die Freizügigkeit von Unionsbürgern eine der wichtigsten Errungenschaften der europäischen Integration ist. Eine verstärkte Mobilität der Arbeitskräfte stelle zudem einen Beitrag zum wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt dar und fördere die politische Integration in der EU. Die in den vergangenen Wochen diskutierten – durch verstärkten Zuzug entstehenden – Herausforderungen für einige deutsche Kommunen seien mit innerstaatlichen Unterstützungsmaßnahmen und durch den Einsatz von Fördermitteln der EU grundsätzlich zu bewältigen.

 

Der Bundesrat weist allerdings auch darauf hin, dass die aktuelle Zuwanderung in den aufnehmenden Ländern zu Problemen führt, die eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung darstellen. Deshalb sei eine finanzielle Unterstützung der Kommunen bei der Bewältigung der Zuwanderungs- und Integrationsaufgaben seitens des Bundes notwendig.

 

Die Kommission erläutert in ihrer Mitteilung nicht nur die Rechte und Pflichten der Unionsbürger, sondern geht auch auf die Bedenken einiger Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit der Debatte um Armutszuwanderung ein. Anhand von fünf Maßnahmen zeigt sie auf, wie die Mitgliedstaaten unterstützt werden können.

 

Die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Freizügigkeit der EU-Bürger und ihrer Familien: fünf grundlegende Maßnahmen finden Sie auf der Homepage des Bundesrats.

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Quelle: DATEV eG