Angleichung beim Adoptionsrecht

Im Bundestag fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Gesetzentwurf, alle Vorschriften, die Ehepaare bei einer Adoption betreffen, auf Lebenspartnerschaften zu übertragen.

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 20.02.2014

 

Quelle: hib-Nr. 95/2014

Im Adoptionsrecht sollen alle Vorschriften, die Ehepaare betreffen, auf Lebenspartnerschaften übertragen werden. Dies fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Gesetzentwurf (18/577). In der Vorlage erläutert die Fraktion, dass eingetragenen Lebenspartnern anders als Eheleuten eine gemeinsame Adoption von Kindern verboten sei. Es sei absurd, dass Ehegatten nur gemeinschaftlich, aber nicht einzeln, Lebenspartner hingegen nur einzeln, nicht aber gemeinschaftlich Kinder adoptieren dürften. Die Grünen verweisen in ihrem Gesetzentwurf auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2013. In dieser Entscheidung habe Karlsruhe festgestellt, dass keine Unterschiede zwischen Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft bestünden, „welche die ungleiche Ausgestaltung der Adoptionsmöglichkeiten rechtfertigen könnten“.

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Quelle: DATEV eG