Für fairen Wettbewerb in der Fleischindustrie

Die Fleischverarbeitungsbranche soll unverzüglich in den Branchenkatalog des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes aufgenommen werden. Ein Branchenmindestlohn würde so auch für nach Deutschland entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf beschlossen.

 

Bundesregierung, Pressemitteilung vom 26.02.2014

 
Die Fleischverarbeitungsbranche soll unverzüglich in den Branchenkatalog des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes aufgenommen werden. Ein Branchenmindestlohn würde so auch für nach Deutschland entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf beschlossen.

 

In der Fleischbranche arbeitet man oft unter hohen körperlichen Belastungen. Die Zahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland vorübergehend nach Deutschland entsandt werden, ist in den letzten Jahren gewachsen. Dadurch sind vor allem die Entgelte unter Druck geraten.

 

Tarifstrukturen waren in der Branche bislang nur eingeschränkt vorhanden. Bis Ende 2013 existierte beispielsweise kein regionaler oder bundesweiter Flächentarifvertrag.

 

Basis für Mindestlohn geschaffen
Mit der Aufnahme der Fleischverarbeitung in den Branchenkatalog des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes wird die Basis geschaffen, den neuen Mindestlohntarifvertrag auf alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer dieser Branche zu erstrecken.

 

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes beschlossen. Die genauen Mindestarbeitsbedingungen werden in einer konkretisierenden Rechtsverordnung festgesetzt.

 

Fairer Wettbewerb in Deutschland und Europa
Ein Branchenmindestlohn für die Fleischbranche würde auch für Arbeitgeber mit Sitz im Ausland und ihre nach Deutschland entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten. Das trägt zu einem fairen Wettbewerb innerhalb Deutschlands und Europas bei.

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des BMAS.

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Quelle: DATEV eG